>>Warum müssen alle Führerscheine umgetauscht werden? Laut EU -Richtlinie sollen die Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sein. Um Missbrauch zu vermeiden, sollen außerdem alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden.
>>Was brauche ich für den Umtausch? Das Führerscheindokument wird auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht. Dafür sind ein Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein und ggf. (bei Wohnsitzwechsel) eine so genannte Karteikartenabschrift vorzulegen.
>>Wie lange ist der neue Führerschein gültig? Die Gültigkeit des Führerscheins beträgt 15 Jahre. Das Ablaufdatum wird unter der Nummer 4b eingetragen.
>>Was kostet der Umtausch? Aktuell ca. 25 € (Stand August 2021). Die genauen Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Behörde.
>>Was passiert wenn ich nicht rechtzeitig umtausche? Im Falle einer Kontrolle droht keine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, es gibt ein Verwarnungsgeld von 10 € (stand August 2021).
Alle Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind nicht betroffen. Sie beinhalten bereits ein Ablaufdatum.
WICHTIG! Entscheidend für den Umtausch ist das Ausstellungsdatum des aktuellen Führerscheins, nicht das Datum der Fahrprüfung.
>> Fristentabelle für Führerscheine, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden (grauer oder rosafarbener Führerschein):
Geburtsjahr:
Umtausch bis zum:
Vor 1953*
19. Januar 2033
1953 bis 1958
19. Januar 2022
1959 bis 1964
19. Januar 2024
1965 bis 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
>> Fristentabelle für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden (Scheckkartenführerschein):